Für den Rhein-Erft-Kreis gilt ab Dienstag, den 10. August die Inzidenzstufe 2.
Tanzsport ist nur für Teilnehmer möglich, die geimpft, genesen oder getestet (negativer Testnachweis nicht älter als 48h) sind. Dieser Nachweis ist VOR dem Training gegenüber dem Trainer oder Trainerin nachzuweisen.
Gastpaare und Turniertänzer senden ihr Nachweise bitte an den Sportwart Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!